Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Verhinderungspflegewir springen zuverlässig ein

Auf uns können Sie sich voll und ganz verlassen.

Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle und kräftezehrende Aufgabe, insbesondere, wenn familiäre und berufliche Verpflichtungen hinzukommen. Regelmäßige Auszeiten zum Entspannen sind daher für Pflegepersonen äußerst wichtig.

In der häuslichen Pflege kommt es jedoch schnell zu Versorgungsengpässen, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt.

Sie sollten daher frühzeitig einen professionellen Ersatz organisieren – das Team der Lieblings Seniorenresidenz steht Ihnen zur Verfügung.

Unsere Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) in unserer Lieblings Seniorenresidenz fängt die Abwesenheit auf und stellt sicher, dass Sie beziehungsweise Ihre pflegebedürftigen Angehörigen während dieser Zeit umfassend betreut werden.

Wissenswertes zur Verhinderungspflege

  • Anspruch auf die Verhinderungspflege haben Menschen mit einem Pflegegrad zwischen 2 und 5.
  • Die Pflegekasse beteiligt sich mit 1.612 Euro im Jahr an den Kosten.
  • Dieser Betrag kann auf bis zu 6 Wochen pro Jahr verteilt werden.
  • Darüber hinaus können Sie 806 Euro des jährlichen Budgets für die Kurzzeitpflege verwenden.
  • Während der Verhinderungspflege wird weiterhin das Pflegegeld zur Hälfte gezahlt.

Was ist eine Verhinderungspflege?

  • Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Angebot.
  • Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist.
  • Gründe sind zum Beispiel Krankheit oder Urlaub der Hauptpflegeperson.
Zum Seitenanfang