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Kurzzeitpflege

Liebevolle und professionelle Versorgung

Die häusliche Pflege ist vorübergehend nicht in dem erforderlichen Umfang möglich? Dann dient die Kurzzeitpflege in unserer gemütlichen und familiären Lieblings Seniorenresidenz als perfekte Überbrückung.

In der Lieblings Seniorenresidenz werden Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen sich sofort wie zu Hause fühlen.

Was ist eine Kurzzeitpflege?

Eine Kurzzeitpflege ist nötig, wenn eine Person vorübergehend einer vollstationären Pflege bedarf.

Gründe sind:

  • Die Hauptpflegeperson ist zeitweise verhindert, zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Verpflichtungen.
  • Die Pflegebedürftigkeit tritt plötzlich ein, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, und die häusliche Pflege ist noch nicht sichergestellt.
  • Es ist eine dauerhafte Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung erforderlich, diese ist aber noch nicht gefunden.
  • Für die häusliche Pflege sind noch Umbaumaßnahmen in der Wohnung der zu pflegenden Person durchzuführen.

Wissenswertes zur Kurzzeitpflege

Voraussetzung für die Bewilligung durch die Pflegeversicherung ist mindestens der Pflegegrad 2.

  • Im Kalenderjahr ist die Kurzzeitpflege auf eine Dauer von 8 Wochen beschränkt.
  • Einen Teil der Kosten für die stationäre Pflege übernimmt die Pflegekasse.
  • Der maximale Betrag, den die Pflegekasse abdeckt, sind 1.774 Euro im Jahr.
  • Es besteht die Option, die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege zu kombinieren.

Unser besonderer Service:

Nach Absprache können wir die Fristen für die Kurzzeitpflege verlängern. Außerdem ist es bei Bedarf möglich, in unserer Einrichtung von der Kurzzeitpflege in die vollstationäre Pflege zu wechseln.

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