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Betreuung

Betreuungsleistungen

Ziel dieser Leistung ist es insbesondere, Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen soweit wie möglich zu vermeiden, zu überwinden oder zu mindern, eine Verschlimmerung zu der Pflegebedürftigkeit zu verhüten und zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen beizutragen.

Die Betreuungsleistungen sind wie die anderen Leistungen und Hilfen der Pflegeversicherung darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte der Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten. Die Leistungen der häuslichen Betreuung werden neben der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung als pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbracht.

Beschäftigung

Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags.

  • Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
  • Hilfen zur Durchführung und bedürfnisgerechter Beschäftigungen
  • Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht- Rhythmus
  • Unterstützung bei Hobby und Spiel

Begleitung

Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen.

  • Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
  • Realisieren des Besuchs von Verwandten und Bekannten
  • Begleitung bei kulturellen und anderen Veranstaltungen

Beaufsichtigung

Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht.

  • Anwesenheit der Betreuungsperson und Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst und Fremdgefährdung
  • Bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben
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