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Behandlungspflege

Behandlungspflegeleistungen werden vom Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet. Die Verordnung der häuslichen Krankenpflege hat das Ziel, die medizinische Versorgung sicherzustellen und die ärztliche Therapie zu unterstützen.

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Injektionen i.M., s.c., Insulininjektionen
  • Medikamentengabe
  • Blutdruck- und Zuckermessung
  • Versorgung von Drainagen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Intensivpflege
  • Erst- und Neueinstellung eines Diabetes
  • Intensivierende Insulintherapie
  • weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach §132 a, Abs. 2 SGB V in Hessen
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