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Spezielle Krankenbeobachtung nach § 37 Abs. 2 SGB V

Die medizinische Versorgung ist heutzutage deutschlandweit auf einem hohen Niveau. So ist es möglich, selbst schwerstkranke Patienten im Rahmen einer Intensivpflege zu Hause zu betreuen. Dies stellt natürlich alle Angehörige vor besondere Herausforderungen, mit denen wir sie nicht allein lassen. So bietet unser ambulanter Intensivpflegedienst in Staufenberg die spezielle Krankenbeobachtung an.

Akut lebensbedrohliche Zustände? Unsere Pflegekräfte sind stets interventionsbereit

Die spezielle Krankenbeobachtung ist eine nach § 37 Abs. 2 SGB V verordnungsfähige Leistung, auf die Anspruch besteht, wenn täglich mit hoher Wahrscheinlichkeit akut lebensbedrohliche Situationen eintreten, die ein sofortiges medizinisch-pflegerisches Eingreifen erfordern, ohne dass Zeitpunkt und Ausmaß vorhergesagt werden können. Anspruch auf die spezielle Krankenbeobachtung zu Lasten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung besteht allerdings nur, wenn keine Person, die mit dem Patienten im selben Haushalt wohnt, diese Tätigkeit ganz oder teilweise übernehmen kann.

Ist eine Behandlung in den eigenen vier Wänden möglich oder ist der Patient in einer Klinik besser aufgehoben? Auch zur Beantwortung dieser Frage besteht Anspruch auf eine spezielle Krankenbeobachtung, wenn diese über einem Mindestzeitraum von 24 Stunden festgestellt werden soll.

Unsere Leistungen in spezieller Krankenbeobachtung

Die spezielle Krankenbeobachtung durch unseren ambulanten Intensivpflegedienst umfasst folgende Leistungen:

  • beständige Beobachtung des Patienten, bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich
  • Bereitschaft, ständig mit den notwendigen medizinisch-pflegerischen Maßnahmen einzugreifen
  • Kontrolle und Dokumentationen der Vitalfunktionen
  • Übernahme aller anfallenden pflegerischen Maßnahmen
  • dauerhafte Anwesenheit einer Pflegekraft im verordneten Zeitraum

Für welche Patienten kommt die spezielle Krankenbeobachtung infrage?

Unser Intensivpflege-Team kümmert sich nach Verordnung unter anderem um;

  • invasiv beatmete Patienten (z. B. durch Tracheostoma und Trachealkanüle)
  • nicht-invasiv (mit Maske) beatmete Patienten
  • Tracheostomapatienten ohne Bedarf an Beatmung, bei denen jedoch Bronchialsekrete unvorhersehbar und wiederkehrend abgesaugt werden müssen
  • Patienten mit Anfallsleiden, die täglich und unvorhersehbar unter schweren Krampfanfälle leiden

Ist wegen lebensbedrohlichen Situationen eine tägliche Intervention vonnöten, stehen wir von der Lieblings Intensiv Pflege GmbH Ihnen gerne in Staufenberg und Umgebung zur Seite. Ebenso sind für das Monitoring, die Highflow- und Sauerstofftherapie und Heimbeatmung ein erfahrener Ansprechpartner. Sind die Kleinsten betroffen, möchten wir natürlich auch ihnen den Aufenthalt im eigenen Zuhause ermöglichen und bieten daher die Kinderintensivpflege an. Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie professionelle Unterstützung benötigen!

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